Waffenhandel Oltmanns

Waffe geerbt? Das sind Ihre 4 Möglichkeiten:

Wenn Sie eine Waffe erben, haben Sie vier verschiedene Möglichkeiten, zwischen denen Sie sich nun entscheiden müssen. Wenn Sie die Waffe gern behalten möchten, müssen Sie laut Waffengesetz ebenso ein paar Dinge beachten wie wenn Sie die Waffe einem Berechtigten übergeben wollen. Selbst bei der Unbrauchbarmachung einer Waffe gibt es Vorschriften, an die Sie sich halten müssen.

Übernahme der Waffen - Waffenhandel Oltmanns

Übernahme der Waffen

Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen. Folgendes müssen Sie hierbei bitte beachten: Im Wege der Erbfolge können nur Waffen erworben werden. Die dazugehörige Munition kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Überlassen der Waffen an einen Berechtigten

Berechtigte sind z.B. Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis. Es kann sich hierbei um Waffenhändler oder aber Privatpersonen mit einer gültigen Erwerbserlaubnis handeln. Dies muss natürlich in jedem Fall von Ihnen geprüft werden. Der Käufer muss folglich eine sogenannte Waffenbesitzkarte vorzeigen können.

Waffen Handelsbuch - Waffenhandel Oltmanns
Waffenverbotsschild - Waffenhandel Oltmanns

Unbrauchbarmachung der Waffen

Sie möchten die Waffen weder behalten noch verkaufen? Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Waffen unbrauchbar zu machen. Dies geschieht bei einem sogenannten Büchsenmacher und ist nicht ganz billig. Nach der Unbrauchbarmachung muss die Bescheinigung des Büchsenmachers schließlich zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorgelegt werden.

Abgabe bei der Polizei

Bei der zuständigen Kreispolizeibehörde können die Waffen ebenfalls abgegeben werden. Die Waffen werden dann von der Polizeistelle zur Vernichtung an die Zentralen Polizeitechnischen Dienste weitergeleitet.

Aber ACHTUNG! Erben ohne WBK dürfen die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abgeben, da Sie ohne WBK nicht zum Transport der Waffen berechtigt sind. Die Polizei muss informiert werden und die Waffen abholen

Hinweis: Bei den obigen Angaben handelt es sich nur um eine gekürzte Informationsvergabe. Wenn Sie sich ausführlicher über die möglichen Abläufe informieren möchten, kontaktieren Sie mich einfach.

Übergabe an die Polizei - Waffenhandel Oltmanns